Forschungszusammenarbeit
Zusammenarbeiten im Bereich Forschung mit Partnern aus dem privaten oder öffentlichen Bereich können sehr unterschiedlicher Natur sein. In jedem Fall gilt es, Rechte und Pflichten der involvierten Parteien vertraglich so zu definieren, dass den jeweiligen, oft unterschiedlichen Interessen gebührend Rechnung getragen wird. Unitectra unterstützt die Forschenden beim Verhandeln und Ausarbeiten solcher Verträge und stellt sicher, dass ausgewogene Regelungen getroffen werden und die für eine Universität bzw. ein Spital notwendigen Anforderungen erfüllt sind. Ein früh-zeitiger Einbezug von Unitectra empfiehlt sich, um zu verhindern, dass zu einem späteren Zeitpunkt noch grössere Vertragsänderungen nötig werden.
Bei der Budgetierung des Projekts sind die je nach Art der Zusammenarbeit und nach Institution unterschiedlichen Overheadregelungen zu berücksichtigen. Ebenso unterliegen Beiträge des Wirtschaftspartners je nach Art des Projekts und Sitz des Partners (Schweiz/Ausland) der Mehrwertsteuer, was im Budget ebenfalls ent-sprechend berücksichtigt werden muss. Für Fragen in Zusammenhang mit Overhead oder Mehrwertsteuer ist die Finanzabteilung der Universität zuständig.
Beim Abschluss von Verträgen müssen die Forschenden sicherstellen, dass daraus keine Interessenskonflikte entstehen, z.B. durch Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern im gleichen Gebiet oder durch Verwendung von nicht-autorisierten Informationen oder Materialien.